die kleine Regelkunde – Teil 13: “Pflichthindernisse”

Diese Woche zollen wir an dieser Stelle der Unglückszahl 13 Tribut – gleichzeitig die Folgennummer dieser Ausgabe. Wir finden nämlich, dass es immer nur Pech ist, wenn man ein Pflichthindernis (Mandatory) verpasst!

Altbekannte Regeln sollen uns wieder einmal neu ins Gedächtnis gerufen werden, Spielregeln, die nicht regelmässig zur Anwendung kommen, sollen an dieser Stelle den geneigten Lesern vorgestellt werden. Im Idealfall soll unsere Reihe an Beiträgen generelles Interesse an einer profunden Kenntnis der offiziellen Disc Golf Spielregeln wecken, und die AthletInnen animieren, sich auch einmal mit dem Regelbuch auseinanderzusetzen.

Für knifflige Regelfragen, Interpretationen und Ähnliches haben wir natürlich auch im Forum eine entsprechende Kategorie vorgesehen.

803.12 Pflichthindernisse

A. Ein Pflichthindernis (Mandatory) schränkt den Weg ein, den eine Scheibe zum Ziel nehmen darf. Die Scheibe muss die korrekte Seite des Pflichthindernisses passiert haben, bevor die Bahn beendet werden kann. Sobald die Scheibe einmal die Hindernislinie auf der korrekte Seite des Pflichthindernisses mit vollem Umfang passiert hat, ist (selbst wenn die Scheibe nachfolgend die Hindernislinie wieder in umgekehrter Richtung passieren sollte) das Pflichthindernis für den weiteren Spielverlauf an dieser Bahn außer Acht zu lassen.

(1) Die Hindernislinie ist die vom Direktor oder Kursdesigner ausgewiesene Linie, die bestimmt, ob eine Scheibe das Pflichthindernis passiert hat.

(2) Ist keine Linie ausgewiesen, gilt als Hindernislinie die Gerade, die senkrecht zur direkten Linie zwischen Abwurfzone und Pflichthindernis durch das Pflichthindernis verläuft.

(3) Ist im Falle eines doppelten Pflichthindernisses keine Linie ausgewiesen, gilt als Hindernislinie die Gerade, die durch beide Hindernisse und darüber hinaus verläuft.

B. Ein Pflichthindernis gilt als verpasst, wenn die Scheibe, aus Richtung der Abwurfzone kommend, die falsche Seite der Hindernislinie überquert und mit vollem Umfang hinter ihr zur Ruhe kommt.

C. Wurde ein Pflichthindernis verpasst, erhält der Werfer einen Strafwurf und der nächste Wurf hat aus der für dieses Pflichthindernis festgelegten Drop-Zone zu erfolgen. In Fällen, wo keine Drop Zone festgelegt wurde, ist die folgende Lage nicht weiter als 5 m vom Pflichthindernis entfernt und 1 m hinter der Hindernislinie auf der richtigen Seite des Pflichthindernis zu markieren.

D. Wenn bei einer zu markierenden Lage die Spiellinie nicht an der korrekten Seite eines Pflichthindernisses vorbeiführt, hat für die Anwendung aller Regeln, die Markieren, Stand, Hindernisse und Erleichterung betreffen, das Hindernis selbst an die Stelle des Zieles zu treten. Hinsichtlich der korrekten Standposition ist dasjenige Pflichthindernis, das noch nicht passiert wurde und der Abwurfzone am nächsten liegt, als Ziel zu betrachten.

E. Verpasst ein Wurf ein Pflichthindernis, wird er entsprechend der Regel über Pflichthindernisse (803.12) bestraft und die folgende Lage entsprechend bestimmt. Er wird nicht zusätzlich wegen anderer Gründe, wie etwa einer Lage im Aus oder über zwei Meter, bestraft.

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