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Maßnahmen ab 29. Mai 2020 – Wiederaufnahme von Turnieren mit bis zu 100 Teilnehmer*innen

Werte Discgolferinnen und Discgolfer,
danke für die größtenteils vorbildliche Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen. Unser Sport ist ein gutes Beilspiel für Bewegung in der Natur und Sport in Zeiten wie diesen und erfreut sich dadurch vieler Neuzugänge.
Weiterhin sind alle aufgefordert die gesetzlichen Regeln und empfohlene Maßnahmen einzuhalten, umso mehr als Turniere für Aufsehen sorgen werden. link zur Lockerungsverordnung mit Ende Mai
COVID-19 REGELN – Empfehlungen des Österr. Discgolfverbands
Die angeführten Maßnahmen sind auf Grundlage der Aussagen und zugänglichen Informationen des Sportminister bzw. für Sport zuständigen Ministeriums und der aktuellen Verordnungen erstellt worden.

1. GENERELL gilt
– Beim Betreten öffentlicher Orte im Freien ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten
– Die gemeinsame Benützung von Kraftfahrzeugen durch Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist nur zulässig, wenn dabei eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung getragen wird und in jeder Sitzreihe einschließlich dem Lenker nur zwei Personen befördert werden.
– Bei Ausübung der Sportart ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Dieser Abstand kann ausnahmsweise kurzfristig unterschritten werden.

2. SYMPTOME ODER KRANKHEIT
Der Besuch von Discgolfanlagen ist mit Infektions-, Grippe- oder Erkältungssymptomen, sowie bei einem COVID-19 Fall im Haushalt oder persönlichen Umfeld (Kontakt innerhalb der letzten 14 Tage) NICHT GESTATTET!

3. SICHERHEITSABSTAND UND MASSNAHMEN AUF DER ANLAGE
– ein Abstand von 2 Meter ist bei der Sportausübung zu jedem Zeitpunkt einzuhalten – ein größerer Abstand wird empfohlen.
– es sind nur eigene Sportgeräte (Scheiben) zu benutzen und Scheiben anderer NICHT zu berühren.
– beim Entnehmen der Scheiben aus den Discgolfkörben ist jeder Kontakt mit dem Korb zu vermeiden, ebenso ist die Berührung von allgemeinen Teilen (Bänken, Tischen,…) so gering wie möglich zu halten
– Personenanzahl je Flight ist auf max. 4 Personen beschränkt.
– Caddies sind nicht gestattet.
– Ansammlungen von mehr als vier Personen beim Start der Runde oder bei Tees sind zu vermeiden. (Der Sicherheitsabstand ist überall einzuhalten!)
– Die Reihenfolge ist zu klären und unter Wahrung der Abstandsregeln einzuhalten.

4. TURNIERE / VERANSTALTUNGEN
– Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen sind untersagt.
Vice versa – Veranstaltungen bis 100 Personen sind erlaubt!

5. DESINFEKTION / HANDSCHUHE / MNS-MASKEN
– Beim Betreten von Räumlichkeiten auf DG-Anlagen sind zur Verfügung gestelltes Desinfektionsmittel zu verwenden und ständig MNS-Masken zu tragen.

6. BEHÖRDLICHE VORSCHRIFTEN
– Gesetze und Verordnungen zur Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 sind einzuhalten.

covid19, lockerungsverordnung, Turniere

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