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Live Interview auf ORF Sport+
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Covid-19 – Notmaßnahmenverordnung – ab 7. Dezember

Sportstätten § 9... Ausnahme zum Betretungsverbot von Sportstätten…

im Freien dürfen Sportstätten zum Zweck der Ausübung von Sport, bei dessen sportartspezifischer Ausübung es nicht zu Körperkontakt kommt, betreten werden. Geschlossene Räumlichkeiten der Sportstätte dürfen dabei nur betreten werden, soweit dies zur Ausübung des Sports im Freiluftbereich erforderlich ist. Das Verweilen in der Sportstätte ist mit der Dauer der Sportausübung beschränkt.

Ausgangsregelung §1 (1) …Ausnahmen zum Aufenthalt im privaten Wohnbereich:

5. Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung

Dabei ist es  wichtig, die vorgeschriebenen gesetzlichen Regelungen einzuhalten:

Öffentliche Orte §2  …im Freien ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten – 

Es wird empfohlen Gruppenbildungen zu vermeiden!

Lasst uns alle Vorbild sein: dankbar für die Möglichkeit Discgolf weiter ausüben zu können und ggf. andere SpielerInnen freundlich und höflich auf die Abstandsregel laut Notmaßnahmenverordnung hinweisen.

Vielen Dank für euer Verständnis und eure Bemühungen. Bleibt gesund!

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