COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung

Die am 3. November um 0:00 Uhr in Kraft tretende Verordnung besagt, dass die Ausübung von “Individualsportarten auf Outdoor-Sportstätten unter Einhaltung des Mindestabstandes zulässig” sei. Explizit werden als Beispiele die Sportarten Golf und Tennis genannt, daraus darf man schließen, dass auch “individuelles” Discgolf spielen erlaubt ist.

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