Präsidium des Österreichischen Discgolfverbandes


Johannes Petz Profilbild

Was machst du im Vorstand: Versuche wichtige Entscheidungen für unseren Sport zu initiieren und mitzutragen. Einberufen und Leiten von Sitzungen. Vertretung des ÖDGV nach außen.

Ziel oder Wunsch für den Verband: Mehr positive mediale Aufmerksamkeit und mehr Discgolf-Anlagen in Österreich!

Dipl.-Ing. Johannes Petz

Präsident
Stanislaus Amann Profilbild

Was machst du im Vorstand: Besprechungen des Präsidiums und Übernahme kleinerer Projekte. Besonders wichtig ist mir die Entwicklung der
österreichischen Turnierszene und die Vernetzung der Vereine und deren Aktivitäten.

Ziel oder Wunsch für den Verband: Das wir die Kraft aller Mitglieder nutzen, um
gemeinsam Disc Golf weiterzubringen.

Stanislaus Amann

Schriftführer
Karl Seper Profilbild

Was machst du im Vorstand: Kümmere mich um alle finanziellen Belange, Erstellung und Kontrolle des Budget, Einhaltung der Förderbestimmungen Buchführung,

Ziel oder Wunsch für den Verband: Gesund wachsen

Karl Seper

Finanzreferent
Sören Lohse Profilbild

Was machst du im Vorstand: Kommunikation mit den internationalen Verbänden (PDGA, WFDF, EDGF) und anderen Nationalverbänden, Leiter des Spitzensportauschuss und PDGA-Country Coordinator

Ziel oder Wunsch für den Verband: Die Discgolf Community in Österreich zu stärken und die Reichweite unseres Sports um ein Vielfaches zu erhöhen. 

Sören Lohse

Internationaler und Sport-Koordinator
Martin Nittmann Profilbild

Was machst du im Vorstand: Erstellung des Turnierkalenders, Weiterentwicklung von Standards, Unterstützung der TD´s, aktive Themenarbeit

Ziel oder Wunsch für den Verband: Mein Ziel ist es, Discgolf in Österreich breiter zu verankern, die Zahl der Spieler:innen deutlich zu steigern und gleichzeitig den Sport so zu professionalisieren, dass auch große internationale Turniere hier stattfinden können.

Ing. Martin Josef Nittmann

Nationaler Koordinator

Geschäftsführung


Raphaela Narath Profilbild

Raphaela Narath

Genderbeauftragte


Laura Posch

Laura Posch

Social Media Beauftragter


Gerald Wölbl

ÖDGV Infomagazin


Helmut Martin

Benjamin Martin

Was macht das Präsidium


Die genaue Erklärung findest du in unseren Statuten. (Link Statuten)

Hier eine Zusammenfassung der Aufgaben des Präsidiums;

Dem Präsidium obliegt die Leitung des Verbandes. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Verbandsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:

  • a) Erstellung des Jahresvoranschlages sowie Abfassung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses;
  • b) Vorbereitung der Generalversammlung;
  • c) Einberufung der ordentlichen und der außerordentlichen Generalversammlung;
  • d) Verwaltung des Verbandsvermögens;
  • e) Aufnahme und Ausschluss von Verbandsmitgliedern;
  • f) Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Verbandes;
  • g) Festsetzung der Höhe der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge für ordentliche und für außerordentliche Mitglieder;

Generalversammlung


 Auszüge aus den Statuten zur Generalversammlung:

 Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt.

  1. Eine außerordentliche Generalversammlung findet auf Beschluss des Präsidiums, der ordentlichen Generalversammlung oder auf einem schriftlich begründeten Antrag von mindestens einem Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder oder auf Verlangen der Rechnungsprüfer binnen sechs Wochen statt.
  2. Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens vier Wochen vor dem Termin schriftlich einzuladen. Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch das Präsidium.
  3. Anträge zur Generalversammlung sind mindestens sieben Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Präsidium schriftlich einzureichen.
  4. Gültige Beschlüsse – ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung – können nur zur Tagesordnung gefasst werden.
  5. Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt.
  6. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen Mitglieder.
  7. Jeder Mitgliedsverein hat entsprechend seiner Mitgliederanzahl folgende Stimmen:
  • jeder Verein hat mindestens eine Stimme (Grundstimme)
  • Für die Stimmenanzahl eines Vereins gilt folgende Tabelle:

Mitglieder

bis 9

10 bis 29

30 bis 59

60 bis 99

ab 100

Stimmen

1

1+1

1+2

1+3

1+4

    Ehrenmitglieder


    • Werner ‚Mossi‘ Mooshammer 
    • Michl Priester
    • Otfried Derschmidt
    • Bernd Wender

    Sponsoren

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