Die genaue Erklärung findest du in unseren Statuten. (Link Statuten)
Hier ist eine kurze Zusammenfassung von dem Aufgabenkreis des Präsidiums;
Dem Präsidium obliegt die Leitung des Verbandes. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Verbandsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
a) Erstellung des Jahresvoranschlages sowie Abfassung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses;
b) Vorbereitung der Generalversammlung;
c) Einberufung der ordentlichen und der außerordentlichen Generalversammlung;
d) Verwaltung des Verbandsvermögens;
e) Aufnahme und Ausschluss von Verbandsmitgliedern;
f) Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Verbandes;
g) Festsetzung der Höhe der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge für ordentliche und für außerordentliche Mitglieder;
Generalversammlung
Hier sind ein paar kurze Auszüge zur Generalversammlung:
Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt.
Eine außerordentliche Generalversammlung findet auf Beschluss des Präsidiums, der ordentlichen Generalversammlung oder auf einem schriftlich begründeten Antrag von mindestens einem Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder oder auf Verlangen der Rechnungsprüfer binnen sechs Wochen statt.
Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens vier Wochen vor dem Termin schriftlich einzuladen. Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch das Präsidium.
Anträge zur Generalversammlung sind mindestens sieben Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Präsidium schriftlich einzureichen.
Gültige Beschlüsse – ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung – können nur zur Tagesordnung gefasst werden.
Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt.
Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen Mitglieder.
Jeder Mitgliedsverein hat entsprechend seiner Mitgliederanzahl folgende Stimmen:
jeder Verein hat mindestens eine Stimme (Grundstimme)
für Vereine deren Mitgliederzahl 9 übersteigt gilt folgende Tabelle: Die maximale Anzahl an Stimmen für einen Verein ist 5 (1 Grundstimme + 4 zusätzliche Stimmen):
Mitglieder
bis 9
10 bis 29
30 bis 59
60 bis 99
ab 100
Stimmen
1
1+1
1+2
1+3
1+4
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