Maßnahmen zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs ab 1. Mai 2020

Werte Discgolferinnen und Discgolfer,

vorweg bedanken wir uns für die Unterstützung und Geduld während der „discgolffreien Zeit“.
Auch wenn der Spielbetrieb wieder aufgenommen werden kann, ist es wichtig zu bedenken, dass nach wie vor Menschen erkrankt sind und ein Infektionsrisiko noch immer besteht. – Alle tragen in den nächsten Wochen weiterhin große Verantwortung.
COVID-19 REGELN – Empfehlungen des Österr. Discgolfverbands
Die angeführten Maßnahmen sind auf Grundlage der Aussagen und zugänglichen Informationen des Sportminister bzw. für Sport zuständigen Ministeriums erstellt worden.
Die entsprechende Verordnung (COVID-19 Maßnahmengesetze) des BM für Gesundheit betreffend „Öffnung von Sportplätzen“ ist leider noch nicht veröffentlicht und es könnten daher in den kommenden Tagen noch Ergänzungen notwendig werden:
1. SYMPTOME ODER KRANKHEIT
Der Besuch von Discgolfanlagen ist mit Infektions-, Grippe- oder Erkältungssymptomen, sowie bei einem COVID-19 Fall im Haushalt oder persönlichen Umfeld (Kontakt innerhalb der letzten 14 Tage) NICHT GESTATTET!

2. SICHERHEITSABSTAND UND MASSNAHMEN AUF DER ANLAGE
– ein Abstand von 2 Meter ist zu jedem Zeitpunkt einzuhalten – ein größerer Abstand wird empfohlen.
– es sind nur eigene Sportgeräte (Scheiben) zu benutzen und die Scheiben anderer NICHT zu berühren.
– beim Entnehmen der Scheiben aus den Discgolfkörben ist jeder Kontakt mit dem Korb zu vermeiden, ebenso ist die Berührung von allgemeinen Teilen (Bänken, Tischen,…) so gering wie möglich zu halten
– Personenanzahl je Flight ist auf max. 4 Personen beschränkt.
– Caddies sind nicht gestattet.
– Ansammlungen von mehr als vier Personen beim Start der Runde oder bei Tees sind zu vermeiden. (Der Sicherheitsabstand ist überall einzuhalten!)
– Die Reihenfolge ist zu klären und unter Wahrung der Abstandsregel einzuhalten.

3. TURNIERE / VERANSTALTUNGEN
– leider sind Sportveranstaltungen mit mehr als 10 Personen derzeit untersagt! (Änderung durch die aktuelle Verordnung)

4. DESINFEKTION / HANDSCHUHE / MNS-MASKEN
– Beim Betreten von Räumlichkeiten auf DG-Anlagen sind zur Verfügung gestelltes Desinfektionsmittel zu verwenden und ständig MNS-Masken zu tragen.

5. BEHÖRDLICHE VORSCHRIFTEN
–Gültigen Gesetze und Verordnungen zur Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 sind durchgängig einzuhalten.

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