COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung
ReSc | 31. Oktober 2020Die am 3. November um 0:00 Uhr in Kraft tretende Verordnung besagt, dass die Ausübung von „Individualsportarten auf Outdoor-Sportstätten unter Einhaltung des Mindestabstandes zulässig“ sei. Explizit werden als Beispiele die Sportarten Golf und Tennis genannt, daraus darf man schließen, dass auch „individuelles“ Discgolf spielen erlaubt ist.