die kleine Regelkunde – Teil 16: “Allgemeines”

Altbekannte Regeln sollen uns wieder einmal neu ins Gedächtnis gerufen werden, Spielregeln, die nicht regelmässig zur Anwendung kommen, sollen an dieser Stelle den geneigten Lesern vorgestellt werden. Im Idealfall soll unsere Reihe an Beiträgen generelles Interesse an einer profunden Kenntnis der offiziellen Disc Golf Spielregeln wecken, und die AthletInnen animieren, sich auch einmal mit dem Regelbuch auseinanderzusetzen.

Für knifflige Regelfragen, Interpretationen und Ähnliches haben wir natürlich auch im Forum eine entsprechende Kategorie vorgesehen.

Ein umfangreiches Kapitel wollen wir euch heute vorstellen. Wie der Name schon verspricht findet sich darin allerlei Interessantes:

803.01 Allgemeines

A. Beschreibung des Spiels: Das Disc-Golf-Spiel besteht im Werfen einer Flugscheibe von einer Abwurfzone (Tee) zu einem Ziel mit einem Wurf oder mehreren aufeinander folgenden Würfen. Ein Spieler hat den Kurs so zu spielen, wie er ihn vorfindet und von dort aus weiterzuspielen, wo seine Scheibe liegen geblieben ist, sofern die Regeln nichts anderes vorsehen. Der Spieler, der den festgelegten Kurs mit den wenigsten Würfen (einschließlich Strafwürfen) bewältigt, ist der Sieger.

B. Übungswürfe: Wirft ein Spieler nach Beginn und vor Beendigung seiner Runde mit einer beliebigen Scheibe einen Übungswurf, erhält er einen Strafwurf für jeden derartigen Wurf, falls dieser von zwei beliebigen Spielern oder einem Official beobachtet wurde. Ausgenommen hiervon sind Würfe, die in Einklang mit den Regeln wiederholt werden müssen, provisorische Würfe gemäß 803.01 C und 803.01 D (3) oder Würfe während einer Unterbrechung oder Verschiebung der Runde.

C. Provisorische Würfe: Provisorische Würfe sind zusätzliche Würfe, die nicht zum Ergebnis des Spielers addiert werden, falls sie zur Bewältigung der Bahn letztlich nicht verwendet werden. Die Ausführung von provisorischen Würfen wird in allen Situationen empfohlen, in denen es hinsichtlich der Lage des Spielers Zweifel gibt und ein provisorischer Wurf den Spielfluss beschleunigen dürfte oder in denen der Werfer den Entscheid der Gruppe oder eines Officials in Frage stellt. Die nicht verwendeten Würfe dürfen weder zum Ergebnis des Spielers hin- zugerechnet noch als Übungswürfe gewertet werden, falls der Spieler vor ihrer Ausführung ankündigt, dass diese zusätzlichen Würfe provisorisch gemacht werden. Ein provisorischer Wurf darf nicht nachträglich zu einer optionalen Wurfwiederholung erklärt werden. Provisorische Würfe sind unter den folgenden Bedingungen angebracht:

(1) Um Zeit zu sparen: Ein Spieler kann jederzeit einen provisorischen Wurf ankündigen, falls
(a) der Status einer Scheibe nicht unmittelbar zu bestimmen ist und
(b) die Mehrheit der Gruppe zu der Ansicht gelangt, dass ein provisorischer Wurf Zeit sparen könnte und
(c) der ursprüngliche Wurf im Aus sein, verloren gegangen sein oder ein Pflichthindernis verpasst haben könnte. Bei dieser Art von provisorischem Wurf hat der Spieler die Bahn von demjenigen der beiden Würfe fortzuführen, der nach Ansicht der Gruppe oder eines Officials als die den Regeln entsprechende Lage zu betrachten ist.

(2) Um gegen den Entscheid einer Gruppe oder eines Officials Beschwerde einzulegen: Eine Reihe von provisorischen Würfen kann gemäß 803.01 D (3) gespielt werden, falls der Spieler mit der Mehrheitsentscheidung der Gruppe nicht einverstanden und ein Official nicht zeitnah verfügbar ist, oder falls der Spieler gegen den Entscheid eines Officials Beschwerde einlegen möchte. Die Ergebnisse beider Wurfreihen sind zu notieren. Die richtige Regelauslegung und das entsprechende Ergebnis werden dann am Ende der Runde vom Direktor bestimmt.

D. Beschwerden

(1) Kann eine Gruppe bei einer Regelauslegung keinen Mehrheitsentscheid fällen, hat die Entscheidung zugunsten des Betroffenen auszufallen. Jeder Spieler kann jedoch den Entscheid eines Officials verlangen, dessen Entscheid den Gruppenentscheid aufhebt. Beabsichtigt ein Spieler, gegen eine Gruppenent- scheidung Beschwerde einzulegen, hat er dies sofort und unmissverständlich der Gruppe mitzuteilen.

(2) Ist ein Official zeitnah verfügbar, soll die Gruppe ihr Spiel unterbrechen, um den Entscheid des Officials abzuwarten, und dabei anderen Gruppen die Möglich- keit geben, sie zu überholen.

(3) Ist kein Official zeitnah verfügbar, soll die Gruppe ihr Spiel in einer der beiden folgenden Weisen fortsetzen: Die Gruppe fällt eine Entscheidung, die bei Stimmengleichheit zugunsten des Betroffenen ausfällt, und setzt ihr Spiel ausgehend von dieser Entscheidung fort. Oder der Betroffene, der die Entscheidung der Gruppe nicht akzeptieren will, kündigt gemäß 803.01 C die Durchführung provisorischer Würfe an. Der Gebrauch provisorischer Würfe wird in allen Situationen empfohlen, in denen der Werfer den Entscheid der Gruppe oder eines Officials in Frage stellt.

(4) Ein Spieler kann gegen den Entscheid eines Officials Beschwerde beim Direktor einlegen. Ist dieser zeitnah verfügbar, soll die Beschwerde sofort behandelt werden. Die Gruppe soll dabei ihr Spiel unterbrechen, um den Entscheid abzuwarten. Ist der Direktor nicht zeitnah verfügbar, soll die Gruppe ihr Spiel ausgehend von dem Entscheid des Officials fortsetzen und die Beschwerde sobald als möglich vortragen. Die Entscheidung des Direktors ist endgültig.

(5) Falls die Entscheidung einer Gruppe oder eines Officials nach Beschwerdelegung geändert wurde, kann der Official oder Direktor das Ergebnis des Betroffenen nach Maßgabe von Fairnessgründen belassen oder ändern, um die richtige Regelauslegung darin wiederzugeben. Lediglich in Fällen, wo eine Wiederholung nach Ansicht des Direktors die gerechteste Lösung darstellt, soll eine Bahn (bzw. mehrere Bahnen) wiederholt werden.

E. Verwarnungen. Eine Verwarnung darf nur ausgesprochen werden, falls in den Regeln die Möglichkeit dafür ausdrücklich vorgesehen ist. In einer bestimmten Runde erteilte Verwarnungen werden nach Ende der Runde annulliert.

F. Prinzip der Fairness. Sollte ein fraglicher Punkt nicht durch die Regeln abgedeckt sein, soll die erforderliche Entscheidung unter dem Gesichtspunkt der Fairness erfolgen. Dabei wird oft die logische Erweiterung der nächstliegenden Regel oder der in diesen Regeln verkörperten Grundsätze eine Orientierung für eine faire Entscheidungsfindung liefern.

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