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Doping und der Frisbee Sport

Mit der Aufnahme des Österreichischen Frisbeesportverbandes in die Bundessportorganisation (BSO), ist das Thema Doping in absehbarer Zeit auch im Discgolfsport kein Thema mehr, das man nur aus den Medien und von anderen Sportarten kennt. Spätestens bei den ersten Discgolf Staatsmeisterschaften sind Doping Kontrollen möglich.

Der Dopingbeauftragte des ÖFSV meldet, in Verbindung mit dem Schriftführer des Frisbeeverbandes, folgende Infos nach dem ersten informellen Kontakt mit der NADA:

Liebe LeistungssportlerInnen!

Wie ihr wisst, sind “wir” seit einiger Zeit ein anerkannter Fachverband der BSO. Neben vielen positiven Effekten für unseren Sport kommen natürlich auch ein paar unangenehme Nebeneffekte auf uns zu:

Für die Österreichischen Staatsmeisterschaften (ÖStM) Ultimate 2011 gelten die Anti-Doping-Bestimmungen der NADA – in Übereinstimmung mit der WFDF und der WADA. Wie Anti-Doping in Österreich gesetzlich geregelt wird, ist hier nachzulesen:

Kurzfassung: Doping führt im Regelfall zu einer 2-jährigen Sperre, außerdem muss die/der des Dopings überführte SportlerIn die Verfahrenskosten  und die Kosten der Entnahme der Dopingprobe (KontrolleureInnen, Testverfahren, etc.) ersetzen. Diese Kosten belaufen sich bei der kürzest möglichen Verfahrensdauer (“Geständnis” und keine Öffnung der B-Probe) auf etwa € 2.000,-. Abgesehen davon werden die Ergebnisse von Tests, die bei bestimmten Substanzen ein positives Ergebnis aufweisen und somit strafrechtlich relevant sind, an die Staatsanwaltschaft weitergegeben.

Wie hier zu sehen ist, gibt es 3 Testpools. Ultimate-SpielerInnen werden vorerst voraussichtlich in keinen Testpool eingestuft. Out-of-Competition-Tests sollten daher vorerst nicht stattfinden. Sollte ein Testpool eingeührt werden, so wären Ultimate-SpielerInnen voraussichtlich im untersten, dem allgemeinen Testpool (ATP) eingestuft. Einen “Aufenthaltsplan” für die nächsten 3 Monate zu erstellen, wie es bei anderen – als Doping-gefährdeter eingestuften – Sportarten üblich ist, wird daher zum Glück nicht notwendig sein.

Anti-Doping Kontrollen sind bereits bei der ÖStM 2011 möglich! In der Ausschreibung der ÖStM 2011 wird daher eine Klausel enthalten sein, die darauf hinweist, dass die Anti-Doping-Bestimmungen gelten. An der ÖM teilnehmende SpielerInnen sollten sich ausweisen können.

Ab sofort bitte daher bei jedem Arzt-Besuch auf die Anti-Doping-Bestimmungen und auf den WADA-Code hinweisen und zB. die online-Abfrage hier verwenden:

Im “Ernstfall” könnte jedoch die Gesetzesnovelle eine nachträglich Genehmigung möglich machen: “Nicht-Testpoolsportler müssen den TUE-Antrag erst in Zusammenhang mit einem eingeleiteten Dopingkontrollverfahren stellen. Die Einnahme von verbotenen Arzneimitteln oder die Anwendung von verbotenen Methoden muss in diesem Fall zum Zeitpunkt der Probennahme medizinisch indiziert und durch entsprechende medizinische Befunde belegt sein.”

Also bleibt sauber!

Flo und Holger

Anti-Doping Beauftragter und Schriftführer

 

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