Einladung zur GV 2023
Einladung Generalversammlung
Werte Vereins- und Landesverbandsvertreter*innen, das Präsidium des Österreichischen Discgolfverbandes (ÖDGV) lädt zur jährlichen ordentlichen Generalversammlung (GV): am Freitag, dem 10.November 2023, ab 19 Uhr, per Videokonferenz (Teams).
Eine Anmeldung ist per Email erforderlich (!) (bitte bis zum 3.November 2023): vorstand@discgolf.at
Anträge zur GV sind bis sieben (7) Tage (3.November 2023) vor der GV beim Präsidium schriftlich einzureichen: vorstand@discgolf.at
Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt
- Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen Mitglieder des ÖDGV. Teilnahme und Abstimmung durch vertretungsberechtigte Vereinsvertreter*innen oder durch diese bevollmächtigte!
- jeder Mitgliedsverein hat entsprechend seiner Mitgliederanzahl Stimmen (Vergabeschlüssel siehe Statuten); gezählt werden alle Mitglieder, die zum Ultimo des der Generalversammlung vorhergehenden Monats (31.Oktober!) ordentliche Mitglieder des Vereins waren und das Präsidium schriftlich durch Übermittlung einer Mitgliederliste spätestens bis zum 03. November über den Stand der Mitglieder informiert wurde Mitglieder in mehreren Vereinen dürfen für das Stimmrecht nur in einem Verein (Stammverein) geführt werden; die Mitgliederliste bitte an: Raphaela Narath, office@discgolf.at
Provisorische Tagesordnung:
1) Feststellung der Beschlussfähigkeit
2) Begrüßung durch den Präsidenten
3) Bericht des Präsidenten
4) Bericht des Kassiers
5) Bericht der Rechnungsprüferinnen
6) Berichte aus den Arbeitsgruppen
7) Anträge
- Änderung der Statuten §9 (8) und (9) gemäß Beschluss über Einführung Mitgliedsbeiträge’NEU‘:
§9 Die Generalversammlung
…
(8) ALT: Jeder Mitgliedsverein hat entsprechend seiner Mitgliederanzahl folgende Stimmen:
(8) NEU: Jeder Mitgliedsverein hat entsprechend seiner in der Datenbank des ÖDGV eingetragenen Mitglieder, für die der festgesetzte Mitgliedsbeitrag zum Ultimo des der Generalversammlung vorhergehenden Monats bezahlt wurde, folgende Stimmen
• jeder Verein hat mindestens eine Stimme (Grundstimme)
• für Vereine deren Mitgliederzahl 9 übersteigt gilt folgende Tabelle:
Die maximale Zahl an Stimmen für einen Verein ist 5 (1 Grundstimme + 4 zusätzliche Stimmen):
Mitglieder | bis 9 | 10 bis 29 | 30 bis 59 | 60 bis 99 | ab 100 |
Stimmen | 1 | 1+1 | 1+2 | 1+3 | 1+4 |
(9) ALT: Gezählt werden alle Mitglieder eines Vereines, die zum Ultimo des der Generalversammlung vorhergehenden Monats ordentliche Mitglieder des Vereins waren und das Präsidium schriftlich durch Übermittlung einer Mitgliederliste spätestens bis zu diesem Termin über den Stand der Mitglieder informiert wurde. Andernfalls erlischt das Stimmrecht für die jeweilige Generalversammlung. Mitglieder in mehreren Vereinen dürfen für das Stimmrecht nur in einem Verein (Stammverein) geführt werden.
wird ersetzt durch ->
(9) NEU: Gezählt werden alle Mitglieder eines Vereines, die zum Ultimo des der Generalversammlung vorhergehenden Monats in der Datenbank des ÖDGV eingetragen und für die der festgesetzte Mitgliedsbeitrag bezahlt wurde. Mitglieder in mehreren Vereinen dürfen für das Stimmrecht nur in einem Verein (Stammverein) geführt werden.
- Änderung der Statuten §9 (12) zur Vorverlegung der Beginnzeit/Beschlussfähigkeit:
(12) Die Generalversammlung ist bei Anwesenheit der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder bzw. ihrer Vertreter (Abs. 6) beschlussfähig. Ist die Generalversammlung zur festgesetzten Stunde nicht beschlussfähig so findet die Generalversammlung NEU: 10 (Alt:30) Minuten später mit derselben Tagesordnung statt, die ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig ist.
8) Sonstiges