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die kleine Regelkunde – Teil 15: „die Scheiben“

MiPr | 7. Juni 2011

Der Juni ist der letzte Monat, in der wir die kleine Regelkunde publizieren.

Altbekannte Regeln sollen uns wieder einmal neu ins Gedächtnis gerufen werden, Spielregeln, die nicht regelmässig zur Anwendung kommen, sollen an dieser Stelle den geneigten Lesern vorgestellt werden. Im Idealfall soll unsere Reihe an Beiträgen generelles Interesse an einer profunden Kenntnis der offiziellen Disc Golf Spielregeln wecken, und die AthletInnen animieren, sich auch einmal mit dem Regelbuch auseinanderzusetzen.

Für knifflige Regelfragen, Interpretationen und Ähnliches haben wir natürlich auch im Forum eine entsprechende Kategorie vorgesehen.

Alle wichtigen Definitionen, Details und Erklärungen zu den Discgolf-Scheiben finden sich im Abschnitt 802 der offiziellen Discgolf-Regeln.

802 Spielausrüstung

802.01 Spielscheiben

A. Die verwendeten Spielscheiben müssen den Bestimmungen des ‚Official PDGA Technical Standards Document‘ entsprechen. Zu diesen Bestimmungen siehe Abschnitt 805 B.

B. Eine gebrochene oder durchlöcherte Scheibe ist unzulässig. Siehe hierzu die Abschnitte 802.01 D, E und F. Zerbricht eine Scheibe während einer Runde, darf sie bis zum Ende des Turniers weiter mitgeführt, jedoch nicht mehr verwendet werden. Ein Spieler muss seine Absicht, eine während der Runde eingerissene oder zerbrochene Scheibe weiter mitzuführen, unmittelbar nach dem Vorfall sei- ner Gruppe bekanntgeben, wenn er nicht gemäß 802.01 E bestraft werden will.

C. Es ist verboten, nachträgliche Veränderungen an einer Scheibe vorzunehmen, die Einfluss auf ihre ursprünglichen Flugeigenschaften haben. Dieses Verbot betrifft nicht die unvermeidliche Abnutzung durch den normalen Gebrauch und das leichte Abschmirgeln von produktions- oder gebrauchsbedingten Graten oder Schrammen. Scheiben, die übermäßig geschmirgelt wurden oder auf die ein Material wahrnehmbarer Dicke aufgetragen wurde, sind unzulässig. Siehe die Abschnitte 802.01 D, E und F.

D. Scheiben, die von einem anderen Spieler oder einem Official in Frage gestellt wurden, müssen von dem Direktor ausdrücklich genehmigt werden. In keinem Fall aber darf eine Scheibe genehmigt werden, die eine der oben genannten Bedingungen verletzt. Jede durch den Direktor ausdrücklich nicht genehmigte Scheibe gilt als unzulässig; der betreffende Spieler wird hierfür gemäß 802.01 E bestraft.

E. Ein Spieler, der eine unzulässige Scheibe im Turnier mit sich trägt, erhält zwei Strafwürfe, ohne vorhergehende Verwarnung, wenn dies von mindestens zwei Spielern oder einem Official beobachtet wurde. Ein Spieler, der während eines Turniers wiederholt eine illegale Scheibe spielt, kann entsprechend Abschnitt 3.3 des PDGA Turnierhandbuchs disqualifiziert werden.

F. Alle verwendeten Scheiben (mit Ausnahme von Mini Markern) müssen mittels eines nicht auftragenden Farbstiftes eindeutig gekennzeichnet sein. Wirft ein Spieler eine nicht gekennzeichnete Scheibe und wird dies von mindestens zwei Spielern oder einem Official beobachtet, erhält er beim ersten Verstoß eine Verwarnung; danach erhält er für jeden weiteren Wurf mit einer nicht gekennzeichneten Scheibe einen Strafwurf, falls dies von mindestens zwei Spielern oder einem Official beobachtet wurde.

802.02 Mini-Marker-Scheiben

A. Zum Markieren der Lage eines Spielers entsprechend den einschlägigen Regeln ist eine Mini-Marker-Scheibe zu verwenden. Mini-Marker-Scheiben müssen einen Durchmesser zwischen 7 und 15 cm aufweisen und dürfen nicht höher als 3 cm sein.

 

 

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